Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1858/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13646
OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1858/92 (https://dejure.org/1993,13646)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.09.1993 - 10 U 1858/92 (https://dejure.org/1993,13646)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. September 1993 - 10 U 1858/92 (https://dejure.org/1993,13646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 5; MBKK 76 § 5 Abs. 1d
    Kriterien für Einordnung einer Klinik als "gemischte Anstalt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 800
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1858/92
    Ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt i. S. d. § 4 Abs. 5 MBKK 76 ist dadurch gekennzeichnet, daß die Patienten, die in der Regel an leichteren chronischen Krankheiten leiden oder nach einem Krankenhausaufenthalt bereits weitgehend genesen sind und nicht mehr der Bettruhe bedürfen, durch eine geregelte Lebensweise, eine zweckmäßige Diät und durch die Herausnahme aus der gewohnten Umgebung und die Fernhaltung störender Umwelteinflüsse völlig wiederhergestellt werden sollen (i. A. an BGH VersR 1983, 677).
  • OLG Koblenz, 04.03.2004 - 10 U 839/03

    Medizinische Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung; Abgrenzung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05

    Krankheitskostenversicherung: Nachweis der Unterbringung in einer "gemischten

    Dagegen kennzeichnet eine Kur oder Sanatoriumsbehandlung, dass die Patienten, die in der Regel an leichteren chronischen Krankheiten leiden oder nach einem Krankenhausaufenthalt bereits weitgehend genesen sind, durch eine geregelte Lebensweise, eine zweckmäßige Diät oder durch die Herausnahme aus der gewohnten Umgebung und die Fernhaltung störender Umwelteinflüsse völlig wiederhergestellt werden sollen (vgl. BGH NJW 1983, 2088; OLG Koblenz, VersR 1994, 800 ; OLG Stuttgart NVersZ 99, 265).
  • LG Duisburg, 22.09.2003 - 4 O 138/97

    Anspruch auf Grund einer zahnärztlichen Behandlung aus dem

    Dabei ist eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Patient regelmäßig an einer chronischen Krankheit leidet oder bereits wieder weitgehend genesen ist und durch spezielle Heilanwendungen wie Ernährungs- oder physikalischer Therapien vollständig wiederhergestellt werden soll; auch das Herauslösen aus der gewohnten Umgebung und das Fernhalten schädlicher Einflüsse sind wichtigte Heilfaktoren (Vgl. Bach/Moser, aaO, § 5 MB/KK Rn. 37 ff. m.w.N.; OLG Koblenz, VersR 1994, 800 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht